1. Durchführung des Auftrages
Die Trainings oder Coachings mit den vom Auftraggeber festgelegten Teilnehmern finden jeweils an den vereinbarten Tagen statt. Die für die Durchführung des Auftrags vereinbarten Termine werden zwischen den Parteien abgesprochen und schriftlich oder per elektronischer Post bestätigt.
Sind die Vertragspartner aus betrieblichen Gründen genötigt einen oder mehrere Termine abzusagen, so werden die Parteien Einvernehmen darüber herstellen, ob Ausweichtermine möglich sind. Gleiches gilt, wenn aus persönlichen Gründen absagt wird. In beiden Fällen verpflichten sich die Parteien, sich frühestmöglich über eine Veränderung zu informieren.
2. Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für die Trainings oder Coachings eine Vergütung, deren Höhe zwischen beiden Parteien individuell vereinbart wird. Hinzu kommen Aufwendungen für Reisekosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Ausfallhonorar
Entfallen wegen Absage durch den Auftraggeber ein oder mehrere Termine komplett, so steht dem Auftragnehmer unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des pauschalierten Schadensersatzes eine Vergütung von
- 30 % bei Zugang der Absage zwischen dem 42. und dem 29. Kalendertag
- 50 % bei Zugang der Absage zwischen dem 28. und dem 11. Kalendertag
- 70 % bei jeder später zugehenden Absage, bezogen auf das in Punkt 2 vereinbarte Tageshonorar
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu.
Muss nach Nr. 1 wegen Absage durch den Auftraggeber ein Seminartag verlegt werden, so steht dem Auftragnehmer unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des pauschalierten Schadensersatzes eine Vergütung von
- 15 % bei Zugang der Absage zwischen dem 42. und dem 29. Kalendertag
- 30 % bei Zugang der Absage zwischen dem 28. und dem 11. Kalendertag
- 50 % bei jeder später zugehenden Absage, bezogen auf das in Punkt 2 vereinbarte Tageshonorar
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu.
Die nach vorstehenden Absätzen vereinbarte Vergütung wird fällig mit Ablauf des durchgeführten oder ausgefallenen Seminartages und ist nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber zu zahlen.
Kann der oder die ausgefallenen Termin(e) neu vergeben werden, entfällt das Ausfallhonorar.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist Offenburg.